Im Entwurf der Bundesregierung zu diesem Nachtragshaushalt war noch eine Nettokreditaufnahme von 47,59 Milliarden Euro vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren mussten aber noch die Kosten für das kürzlich beschlossene Bürgerentlastungsgesetz eingearbeitet werden. Alleine dafür wurden 1,13 Milliarden Euro neu eingestellt. Daneben soll unter anderem der Kauf von Partikelfiltern für die Nachrüstung von Personenkraftwagen zukünftig mit einem Barzuschuss von 330 Euro unterstützt werden können. Dafür sind insgesamt 66 Millionen Euro vorgesehen.
Insgesamt steigen damit in diesem Jahr die Ausgaben auf 303,31 Milliarden Euro. Für Investitionen sind 32,8 Milliarden Euro eingeplant und die Steuereinnahmen sollen 224,07 Milliarden Euro betragen.
Veränderte Bedingungen
Die Wirtschaftskrise macht einen zweiten Nachtragshaushalt für 2009 unumgänglich. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion für dieses Jahr einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes in nie dagewesener Höhe: Real 6,0 Prozent weniger sagen die Fachleute voraus. Bei der Arbeitslosigkeit geht die Regierung von einem Anstieg von 3,27 Millionen auf 3,72 Millionen Menschen aus.
Nach der jüngsten Steuerschätzung ist im Zuge der Rezession mit rund 8 Milliarden Steuermindereinnahmen gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt zu rechnen. Hinzu kommen Mehrbelastungen für das Arbeitslosengeld II und die Mietkosten der Betroffenen von insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Darüber hinaus wird der Bund dem Gesundheitsfonds im laufenden Jahr ein überjähriges Darlehen in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro zu Verfügung stellen.
Auf der Einnahmenseite steht diesen Mehrausgaben lediglich ein Plus von 2,6 Milliarden Euro gegenüber. Hier schlägt hauptsächlich ein erhöhter Bundesbankgewinn zu Buche, der dem Bundeshaushalt fast vollständig zur Verfügung steht.
Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gestört
Aufgrund dieser Änderungen erhöht sich die im Zweiten Nachtragshaushalt ausgewiesene Neuverschuldung des Bundes von bisher 36,9 Milliarden auf 49,08 Milliarden Euro.
Die Neuverschuldung übersteigt damit die veranschlagten Investitionen um 16,28 Milliarden Euro.
Nach Artikel 115 Grundgesetz darf die Nettokreditaufnahme die Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten. Diese Situation ist in diesem Jahr gegeben: Die Bundesrepublik Deutschland erlebt derzeit aufgrund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise die stärkste Rezession ihrer Geschichte.
Bezieht man bei den Maßnahmenpaketen des Bundes die Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" und den "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" ein, liegt die Neuverschuldung noch höher.
Das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" ist Teil des Pakts für Beschäftigung und Stabilität. Für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund in diesem Sondervermögen insgesamt 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Rahmen ihres Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat die Bundesregierung im Oktober 2008 ein Sondervermögen eingerichtet. Das Sondervermögen "Finanzmarktstabilisierungsfonds" (SoFFin) erlaubt es Banken und Finanzunternehmen für eine beschränkte Zeit, ihr Eigenkapital zu stärken, beziehungsweise Liquiditätsengpässe zu beheben. Staatliche Garantien gegen Gebühr unterstützten bei der Refinanzierung am Kapitalmarkt.
Die beiden Sondervermögen sind nicht Gegenstand des Nachtragshaushalts 2009, da sie eigene Kreditermächtigungen erhalten haben.
Schulden wieder abbauen
Die Bundesregierung handelt, um die wirtschaftliche Entwicklung wieder zu stabilisieren. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte aber auch, die Schulden müssten in Zukunft wieder abgebaut werden.
Die Bundesregierung will nicht vom Kurs einer langfristig soliden und tragfähigen Finanzpolitik abweichen. Die Stützungen und Investitionen sind in eine mittel- und langfristige Konsolidierungsstrategie eingebettet. Diese findet ihren Ausdruck auch in der Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert werden soll.
Ein Nachtragshaushalt ist die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts. Die Änderungen des betreffenden Haushaltsgesetzes sind notwendig, wenn zum Beispiel Einnahmen hinter der Planung zurückbleiben. Sie sind auch notwendig, wenn neue Ausgaben entstehen oder aber Einnahmen höher ausfallen als angenommen.

