Grund dafür, dass die Kreditvergabe weiter schleppend verläuft, sind die "toxischen Wertpapiere", die einzelne Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften halten. Diese Papiere haben keine Preisbindung. Das bedeutet, dass sie nur sehr schwer bewertet und kaum veräußert werden können.
Daher müssen sie von den Banken abgeschrieben werden. Dafür müssen die Institute Geld bereit halten. Das führt zu Eigenkapitalverzehr – Geld, das dann für Kreditgeschäfte nicht mehr zur Verfügung steht. Schlimmstenfalls führt das zur Insolvenz.
Die Bundesregierung ergänzt daher die bisherigen Maßnahmen, um den Finanzmarkt weiter zu stabilisieren. Damit werden sich die Möglichkeiten der Banken zur Kreditvergabe verbessern. Das ist wichtig, damit die Wirtschaft wieder investieren kann und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Modell 1 – "Zweckgesellschaften"
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung sieht vor, dass Banken nun Zweckgesellschaften, so genannte "Bad Banks", gründen können. Dorthin können sie ihre Schrottpapiere auslagern. Die Bank überträgt der "Bad Bank" die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel 10prozentigen Abschlag von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen steht (Buchwert).
Auslagerung nur bei Gegenleistung
Im Gegenzug erhält die Bank gegen Gebühr von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Der Staat garantiert durch den Bankenrettungsfonds SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) für die Schuldverschreibung. Diese kann die Bank dann bei der Bundesbank für neues Geld einreichen. Eigenmittel werden frei.
Stichtag für die Auslagerung ihrer Wertpapiere ist für Privatbanken der 30. Juni 2008.
Steuerzahler nicht belasten
"Mit den beiden Modellen haben wir etwas gefunden, das dem Prinzip der Eigentümerhaftung entspricht", betonte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Die Banken bekommen Zeit, um ihre Bilanzbereinigung auszugleichen. Für die Bundesregierung ist wichtig, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht belastet werden.
Die Bank, die Ihre Papiere in eine Bad Bank auslagert, muss die Differenz zwischen dem Wert bei Auslagerung und einem errechneten, späteren Fälligkeitswert ausgleichen. Dazu hat sie bis zu 20 Jahre Zeit. Liegt der spätere Marktwert bei Fälligkeit unter dem errechneten, so muss die Bank die Ausschüttungen an die Anteilseigner sperren und an den SOFFin abführen.
Das freie Eigenkapital der Bank kann dann in Form von Krediten in die Realwirtschaft für Investitionen fließen. Das wiederum dient der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Das Angebot steht allen Banken offen. Für einige Institute wird aber die Auslagerung strukturierter Wertpapiere nicht ausreichen, um sie nachhaltig zu stabilisieren.
Modell 2 – "Konsolidierung"
Das zweite Bad Bank-Modell ermöglicht den Banken, weitere Risikopositionen und auch nicht mehr benötigte Geschäftsbereiche auszulagern. Ziel sind eine umfangreiche Bilanzbereinigung und Neustrukturierung.
Der Bundestag hatte als Abwicklungsanstalten - ergänzend zu dem im Regierungsentwurf vorgesehenen staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) - auch entsprechende Landesanstalten zugelassen.
Wie das erste Bad Bank-Modell steht auch das "Konsolidierungsmodell" grundsätzlich allen Banken offen. Es ist insbesondere für die Landesbanken interessant.
Eigentümer weiter verantwortlich: Die Anteilseigner der Banken - vor allem die Sparkassen - bleiben Inhaber der abzuwickelnden Vermögensgegenstände. Sie müssen auch für künftige Verluste aus der Abwicklung haften. Nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat werden Bund und Länder die Sparkassen in begrenztem Umfang dabei unterstützen. Denn die Sparkassen sollen durch die Vorbelastungen nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Diese begrenzte Unterstützung sei vertretbar, mehr aber nicht, betonte Steinbrück.
Zusätzliche Auflagen
Für alle Banken, die ein Bad Bank-Modell nutzen wollen, ist ein so genannter Stresstest vorgesehen. Dieser soll zeigen, ob eine Bank noch zusätzliches Rekapitalisierungskapital benötigt, um zu überleben. Wie bisher auch beim Bankenrettungsfonds sollen die auslagernden Banken die Vorstandsgehälter auf 500.000 Euro begrenzen und auf Bonuszahlungen verzichten.

