Das Bürgerportalgesetz sieht neue Kommunikationsplattformen vor, die einen sicheren Nachrichtenaustausch im Netz ermöglichen. Unter anderem könnte dann mehr Behördenkorrespondenz "per Mausklick" versandt werden – und das so sicher wie mit der Papierpost.
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Neuer Versanddienst mit Identitätsnachweis
Im Mittelpunkt der Bürgerportale soll künftig der Service "De-Mail" stehen. Mit diesem Dienst wird das Versenden digitaler Post sicherer. Nachrichten und Dokumente werden verschlüsselt übermittelt und somit vor Veränderungen geschützt. Auch die Identitäten von Absender und Empfänger werden künftig eindeutig feststellbar sein. Zur Eröffnung eines Bürgerportal-Kontos muss jeder einen amtlichen Ausweis vorlegen.
Mittels eines so genannten Daten-Safes können wichtige Dokumente online abgespeichert werden. Eine Verschlüsselung sichert die Dateien gegen fremde Einblicke. Im Gegensatz zu USB-Sticks oder CD-Roms schützt der Daten-Safe Dokumente langfristig sicher vor Verlust.
Ein weiterer Service ermöglicht Identitätsnachweise im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu werden auf Wunsch ausgewählte, bei der Anmeldung überprüfte Identitätsdaten weitergegeben. So wird schnell und einfach ein digitaler Alters- oder Adressnachweis geführt.
Bund und Privatwirtschaft arbeiten zusammen
Die Bürgerportal-Dienste werden von privaten Anbietern umgesetzt. Unternehmen aus dem freien Markt können sich als Betreiber eines Bürgerportals akkreditieren. Dazu müssen sie ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft die Anbieter regelmäßig. Bürgerinnen und Bürger können frei entscheiden, wessen Dienste sie nutzen wollen.

