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Nachtragshaushalt beschlossen

Fr, 20.02.2009
Der Bundesrat hat abschließend den Entwurf eines Nachtrages zum Bundeshaushalt 2009 gebilligt. Er sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Milliarden Euro vor und schafft die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für das Konjunkturpaket II.
Der Nachtragshaushalt berücksichtigt insbesondere die Steuermindereinnahmen, die sich durch Maßnahmen des zweiten Konjunkturpakets ergeben. Darüber hinaus stellt er den zusätzlichen Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 3,2 Milliarden Euro in Rechnung. Schließlich berücksichtigt er bereits feststehende Mehrbelastungen bei den Steuern, etwa durch die Entfernungspauschale, und auf dem Arbeitsmarkt. 
 

Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gestört 

 
Die Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Milliarden Euro liegt um 8,1 Milliarden Euro über der Summe der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Investitionen. 
 
Nach Artikel 115 Grundgesetz darf die Nettokreditaufnahme die Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten. Diese Konstellation ist im Jahr 2009 gegeben: Deutschland erlebt in diesem Jahr eine der heftigsten Rezessionen seiner Geschichte. 
 

Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" 

 
In der heutigen Bundesratssitzung wurde auch dem Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" zugestimmt, welches Teil des Pakts für Beschäftigung und Stabilität ist. Für Investitionen der Öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund in diesem Sondervermögen insgesamt 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
 
Davon sind vier Milliarden Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Milliarden Euro unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Hinzu treten das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (1,5 Milliarden Euro), das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (900 Millionen Euro) und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität (500 Millionen Euro). 
 
Das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" ist nicht Gegenstand des Nachtragshaushalts 2009, da es eine eigene Kreditermächtigung erhält. Angesichts des Maßnahmenpakets aus Nachtragshaushalt und Investitions- und Tilgungsfonds ist davon auszugehen, dass die Neuverschuldung des Bundes 2009 zwischen 45 und 50 Milliarden Euro liegen wird.


Krise schnell überwinden 

 
Das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes bleibt aber unverändert gültig. Sobald der nächste Aufschwung einsetzt, wird der Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt werden.
 
Ein Nachtragshaushalt ist die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts. Die Änderungen des betreffenden Haushaltsgesetzes sind notwendig, wenn zum Beispiel Einnahmen hinter der Planung zurückbleiben. Sie sind auch  notwendig, wenn neue Ausgaben entstehen oder aber Einnahmen höher ausfallen als angenommen.
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