Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Freitag, 30. November 2007
- Pressemitteilung:
- 468
- Ausgabejahr:
- 2007
Haupstadtfinanzierungsvertrag 2007 zwischen Bund und Land Berlin unterzeichnet
In Anwesenheit von Bundesminister Thomas de Maizière wurde heute im Bundeskanzleramt der Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007 zwischen dem Bund und dem Land Berlin unterzeichnet.
Für den Bund zeichneten das Dokument Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann. Für das Land Berlin unterzeichneten der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und der Senator des Inneren und Sport, Ehrhart Körting.
Folgende Regelungen haben Bund und Land Berlin vereinbart :
- Weiterführung der bisherigen Kulturförderung, der Finanzierung der Akademie der Künste und des Hauptstadtkulturfonds, der mit jährlich 9,866 Millionen Euro ausgestattet wird.
- Der Bund beteiligt sich an den Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen für die Staatsoper Unter den Linden mit einem Festbetrag von 200 Millionen Euro. Das Land Berlin stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Es stellt auch sicher, dass der Staatsoper Unter den Linden im Rahmen der Zuwendungen des Landes an die Stiftung Oper in Berlin ab 2008 jährlich 41 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
- Für hauptstadtbedingte Sicherheitsmaßnahmen erhält Berlin künftig einen Betrag von 60 Millionen Euro jährlich.
- Die für die U 5 zur Fertigstellung des Teilstücks Hauptbahnhof / Pariser Platz und zum Lückenschluss zwischen Pariser Platz und Alexanderplatz noch nicht abgerufenen Hauptstadtmittel stehen auch weiterhin zur Verfügung und werden vom Bund anteilig nach Baufortschritt ausgezahlt.
- Die Vereinbarung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel vom 10. Mai 1994 bleibt unberührt ebenso wie die Leistungen des Bundes an das Land zur Förderung kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grund anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder Vereinbarungen.
Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2017.
Zudem sind Bund und Land Berlin sich einig, dass Berlin den Teil des Bundes am Flughafen Tempelhof übernimmt. Hierzu wird zeitnah eine Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Land Berlin über das Verfahren zum Erwerb des anstaltseigenen Teilbereiches des Flughafens Berlin-Tempelhof (Gebäude und Freifläche) unterzeichnet. Sie sieht folgendes vor:
- Das Land Berlin erklärt seine Bereitschaft zur Übernahme des Bundesanteils des Flughafens Tempelhof.
- Der Preis für die Übernahme wird auf Basis eines noch zu erstellenden Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen verhandelt.
- Der Übernahmevertrag enthält eine Nachzahlungsklausel befristet auf 10 Jahre nach Eigentumsübergang („Besserungsschein“). Falls Berlin auf der Liegenschaft innerhalb dieser Frist eine bauplanungsrechtlich zulässige höherwertige Nutzbarkeit eröffnet und daraus einen Gewinn realisiert, kann die BIMA die Hälfte davon als Nachzahlung fordern.
- Die BIMA trägt 90 Prozent der bestehenden oder innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages festgestellten Altlasten.
