Integrationsbeauftragte
Mittwoch, 11. Juli 2007
- Pressemitteilung:
- 271
- Ausgabejahr:
- 2007
Böhmer: Kabinettsbeschluss macht Beitrag des Bundes zum Nationalen Integrationsplan verbindlich
Das Bundeskabinett hat heute rund 150 Maßnahmen des Bundes zum Nationalen Integrationsplan beschlossen. Die Staatsministerin für Integration Maria Böhmer erklärt dazu:
„Ein Jahr nach dem ersten Integrationsgipfel liegt nun der Nationale Integrationsplan vor. Damit haben sich erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Bund, Länder und Kommunen, die wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen und die Migrantinnen und Migranten auf eine gemeinsame Grundlage für eine bessere Integrationspolitik verständigt. Der Bund leistet seinen Beitrag mit 150 konkreten Maßnahmen und Selbstverpflichtungen. Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts sind diese verbindlich. Der Bund trägt damit entscheidend zur Verbesserung der Integration der 15 Millionen Menschen aus Zuwandererfamilien in unserem Land bei.“
Böhmer erklärte weiter: „Die Bundesregierung setzt sich mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zehn Leitlinien für eine erfolgreiche Integrationspolitik. Dazu gehören der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, wichtigen gesellschaftlichen Gruppen und den Migrantinnen und Migranten, das Wecken und Nutzen von Potenzialen der Zugewanderten, die Förderung von Frauen und Mädchen aus Zuwandererfamilien in ihrer Schlüsselrolle für die Integration und die Orientierung an Fakten und klaren Indikatoren.“
Beispielhaft für die Maßnahmen des Bundes nannte Staatsministerin Böhmer die folgenden Bereiche:
- Die Integrationskurse werden qualitativ und quantitativ aufgewertet. Das Stundenkontingent wird von 600 auf 900 Stunden aufgestockt, und es wird differenzierte Angebote zum Beispiel für Analphabeten, Jugendliche und Mütter geben. Die Kursträger werden verpflichtet, eine qualifizierte Kinderbetreuung anzubieten. Eine Vernetzung mit den örtlichen Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcentern, der örtlichen Wirtschaft und Jugendmigrationsdiensten wird angestrebt.
- Die berufsbezogene Sprachförderung für Migrantinnen und Migranten wird deutlich ausgeweitet.
- Die Staatsministerin für Integration wird im Laufe des Jahres ein bundesweites Netzwerk für Bildungspaten ins Leben rufen, das Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien in der Schule und in der Ausbildung unterstützen soll.
- Mit dem Modellprogramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schulverweigerinnen und –verweigerer wieder in die Schulen zu integrieren.
- Der Bund entwickelt ein Konzept zur allgemeinen Sprachförderung in Kindertagesstätten und fördert die Forschung zu Sprachstandsfeststellungsverfahren.
- Im Ausbildungspakt intensiviert die Bundesregierung gemeinsam mit den Partnern aus der Wirtschaft die Integration von bildungs- und ausbildungswilligen jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Sie flankiert diese Bemühungen mit dem „Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“, das auf 40.000 Plätze aufgestockt und verlängert wird. Mit der Initiative „Aktiv für Ausbildungsplätze“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, gemeinsam mit dem DIHK, den Handwerkskammern und deutsch-ausländischen Wirtschaftsverbänden bis 2010 bis zu 10.000 zusätzliche Ausbildungsplätze in Unternehmen mit Inhabern ausländischer Herkunft zu gewinnen. Diese Initiative wird flankiert von dem Programm JOBSTARTER einschließlich der „Koordinierungsstelle Ausbildung in ausländischen Unternehmen“ (KAUSA).
- Der Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfen und BAföG für ausländische Jugendliche wird erleichtert, insbesondere für Jugendliche mit Aufenthaltsrecht und Bleibeperspektive.
- Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaftsinitiative „Charta der Vielfalt“, mit der die Einstellung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund vorangebracht werden soll. Der Charta gehören inzwischen rund 100 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an. Die Bundesregierung flankiert die Initiative mit einer Kampagne „Vielfalt als Chance“, die im Spätsommer startet.
- Der Bund setzt sich in seinem Zuständigkeitsbereich für die Erhöhung der Zahl Auszubildender mit Migrationshintergrund ein und wird im Rahmen seiner Möglichkeiten auch den Anteil des Personals mit Migrationshintergrund nach Eignung, Leistung und Befähigung erhöhen. Dabei sollen sprachliche und interkulturelle Kompetenzen angemessen berücksichtigt werden.
- Das Programm „Soziale Stadt“, mit dem der Bund die Integration vor Ort in den Kommunen unterstützt, wird fortgeführt und auf dem jetzigen Niveau verstetigt.
- Von Zwangsverheiratung und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Mädchen werden durch eine Onlineberatung unterstützt.
- Der Bund unterstützt die Integrationsinitiativen des organisierten Sports mit dem Programm „Integration durch Sport“ und der Kampagne „Integration – Wir machen mit“.
- Im Bereich Kultur nimmt der Bund den Gedanken der Integration dort, wo er selbst Träger von Projekten ist, in die Fördergrundsätze auf.
- Der Bund unterstützt das bürgerschaftliche Engagement von Migrantinnen und Migranten und wird eine angemessene Beteiligung im Rahmen von Bundesprogrammen, vom Bund geförderten Infrastruktur- und Netzwerkprojekten sowei bei der Besetzung von Gremien und Beiräten gewährleisten.
