Der Bundesrat stimmte heute der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenerhöhung zu.
Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bedeutet die Anpassung eine Erhöhung um elf Euro. Im vergangenen Jahr betrug die Rentenerhöhung 0,54 Prozent. Davor gab es drei Jahre lang gar keine Rentenerhöhung.
Regelsatz wird angepasst
Nach einer Umfrage des ZDF von Anfang April finden 61 Prozent der unter 30-Jährigen die Erhöhung der Renten um 1,1 Prozent gerade richtig. 28 Prozent plädierten sogar für eine noch größere Erhöhung. Das zeigt: Es gibt keinen Generationenkonflikt in Deutschland.
Auch Langzeitarbeitslose können zum 1. Juli mit mehr Geld rechnen. Denn die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II übertragen. Der Regelsatz liegt derzeit bei 347 Euro monatlich und wird künftig 351 Euro betragen. Dies ist ebenfalls ein Plus von 1,1 Prozent.
Foto: REGIERUNGonline
Mäßige Lohnentwicklung 2007
Die Rentenentwicklung orientiert sich an den Bruttolöhnen. Diese sind im vergangenen Jahr in Deutschland entgegen früheren Erwartungen mit 1,4 Prozent nur mäßig angestiegen. Dadurch hätte sich rechnerisch nach der Rentenanpassungsformel nur eine sehr geringe Rentenerhöhung von 0,46 Prozent ergeben.
Eine Ursache für die geringere Rentenerhöhung ist auch die dämpfende Wirkung des Altersvorsorgeanteils (so genannten Riestertreppe oder Riesterfaktor) in der Rentenanpassungsformel. Das bedeutet: Die Beschäftigten wenden mehr für ihre zusätzliche private Altersvorsorge auf. Damit können auch die Rentenanpassungen geringer ausfallen.
Diese "Riestertreppe" wird in diesem und im kommenden Jahr ausgesetzt. Dadurch beträgt die Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 0,64 Prozentpunkte mehr (insgesamt also 1,1 Prozent). Für 2009 ergibt sich eine um 0,63 Prozentpunkte höhere Rentenanpassung.
Die langfristige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung wird gewahrt. Die beiden ausgesetzten Stufen der Riestertreppe werden in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt.
Nach der Rentenanpassungsformel steigen die Renten, wenn auch die Löhne und Gehälter der Erwerbstätigen steigen. Allerdings gibt es immer mehr Rentner und immer weniger Erwerbstätige. Deshalb hat die Bundesregierung drei Regeln eingeführt: den Riester-Faktor (oder Riester-Treppe), den Nachhaltigkeitsfaktor sowie den Nachholfaktor.
Mit der Riester-Rente können die Bürgerinnen und Bürger das sinkende Rentenniveau durch privates Sparen ausgleichen. Da dies eine Belastung der Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen. Jede Rentenerhöhung wird daher durch den Riester-Faktor um 0,6 Prozentpunkte vermindert.
Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern. Damit werden die demographischen Veränderungen in Deutschland aufgefangen. Steigt die Zahl der Rentner und sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, vermindert auch der Nachhaltigkeitsfaktor eine Rentenerhöhung.
Führen Riester-Faktor oder Nachhaltigkeitsfaktor dazu, dass die Renten eigentlich gekürzt werden müssten, wird das nicht umgesetzt. Die unterlassenen Rentendämpfungen sollen aber später nachgeholt werden. Das geschieht durch den Nachholfaktor. Dieser Faktor ist auch als "modifizierte Schutzklausel" bekannt.
Mit der Riester-Rente können die Bürgerinnen und Bürger das sinkende Rentenniveau durch privates Sparen ausgleichen. Da dies eine Belastung der Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen. Jede Rentenerhöhung wird daher durch den Riester-Faktor um 0,6 Prozentpunkte vermindert.
Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern. Damit werden die demographischen Veränderungen in Deutschland aufgefangen. Steigt die Zahl der Rentner und sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, vermindert auch der Nachhaltigkeitsfaktor eine Rentenerhöhung.
Führen Riester-Faktor oder Nachhaltigkeitsfaktor dazu, dass die Renten eigentlich gekürzt werden müssten, wird das nicht umgesetzt. Die unterlassenen Rentendämpfungen sollen aber später nachgeholt werden. Das geschieht durch den Nachholfaktor. Dieser Faktor ist auch als "modifizierte Schutzklausel" bekannt.
Stabilität der Rentenversicherung gewahrt
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit 19,9 Prozent. Dank der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung ist es nicht notwendig, den Beitragssatz anzuheben. Allerdings wird die nach bisherigem Recht für 2011 vorgesehene Beitragssatzsenkung auf 2012 verschoben. Der Beitragssatz wird dann von heute 19,9 Prozent auf 19,5 Prozent sinken. 2013 erreicht er dann wie vorgesehen 19,1 Prozent.
Die mit der Alterung der Gesellschaft verbundene finanzielle Belastung der Jüngeren wird begrenzt. Die Rentner können auf ein verlässliches Sicherungsniveau vertrauen. Gesetzlich ist sichergestellt: Der Beitragssatz wird bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen.

