Das Zuteilungsgesetz bildet die Grundlage für die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich wird in der kommenden Woche eine Verordnung in Kraft treten, die weitere Details für das Zuteilungsverfahren regelt.
Künftig werden 40 Millionen Emissionsberechtigungen nicht mehr kostenlos abgegeben, sondern verkauft. Das sind rund 10 Prozent der jährlichen Menge, die von der Energiewirtschaft und der Industrie ausgestoßen werden darf. Der überwiegende Teil davon wird versteigert.
Emissionshandel: marktwirtschaftlicher Anreiz für den Klimaschutz
Das Grundprinzip des Emissionshandels funktioniert wie folgt: Ein nationaler Zuteilungsplan (Allokationsplan) des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates weist den am Emissionshandel beteiligten Industrieanlagen bestimmte Emissionsmengen zu. Stößt eine Anlage weniger Treibhausgase aus, kann der Betreiber die Einsparungen an eine Anlage verkaufen, die ihr Ziel verfehlt hat.
Die Unternehmen dürfen nur also nur dann mehr als die ihnen zugeteilte Menge an Kohlendioxid ausstoßen, wenn sie dafür die nötigen Handelsrechte besitzen.
Im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Stelle zum Emissionshandel, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), eingerichtet worden.
>> Emissionshandelsstelle DEHSt
Neue Emissionsstandards begrenzen den CO2-Ausstoß
Energieanlagen erhalten eine einheitliche Zuteilung nach einem Emissionsstandard (dem so genannten Benchmark). Je höher die Effizienz einer Anlage ist, desto näher liegt die Zuteilung am tatsächlichen Bedarf.
Weniger effiziente und veraltete Anlagen erhalten entsprechend weniger Emissionszertifikate als sie benötigen. Falls einzelne Kraftwerke mehr Treibhausgase ausstoßen wollen, als sie dürfen, müssen sie sich am Emissionshandel beteiligen oder ihren Ausstoß reduzieren.
Auf der anderen Seite können Unternehmen, die ihre CO2-Emissionen senken, Zertifikate verkaufen und so mit dem Klimaschutz Geld verdienen.
Dadurch gibt die Bundesregierung einen Anreiz zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Ersatz besonders emissionsintensiver und alter Anlagen.
Braunkohle wird nicht bevorzugt
Gas und Kohle belasten in unterschiedlichem Maße das Klima. Deshalb werden zwei verschiedene Obergrenzen festgelegt. Bei den Kohlekraftwerken werden Stein- und Braunkohle gleich behandelt.
Braunkohlekraftwerke haben jedoch längere Betriebszeiten als andere Kraftwerke. Sie laufen in der Regel zwischen 20 und 24 Stunden am Tag. Zudem decken sie die Grundlast ab, das heißt, sie übernehmen die Grundversorgung mit Energie. Deshalb erhalten sie längere Betriebszeiten zugesprochen.
Im Kyoto-Protokoll zum weltweiten Klimaschutz hatten sich die Industrieländer 1997 verständigt, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2012 um mindestens fünf Prozent unter den Wert von 1990 zu senken, die EU im Schnitt um 8 Prozent und Deutschland um 21 Prozent.
