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Verhandlungsmarathon in Brüssel

Fr, 22.06.2007
Seit Donnerstagnachmittag beraten die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel. Viele bilaterale Gespräche und Diskussionen bis in die Nacht hinein wurden geführt. Ziel ist, der EU eine neue vertragliche Grundlage zu geben. Noch ist das Ergebnis der Diskussion offen.
Jeder habe sein Anliegen vorgetragen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Pressekonferenz Donnerstagnacht. Alle wollten es schaffen. Nun ginge es darum die "Mehrheitsmeinungen mit den Wünschen Einzelner" in Balance zu bringen.
 

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Die deutsche Ratspräsidentschaft hatte Anfang der Woche allen anderen 26 Mitgliedsstaaten den Stand der Verhandlungen bei der Vertragsreform vorgelegt. 
 
Deutschland hatte bereits im Juni 2006 den Auftrag erhalten, einen Fahrplan für eine Vertragsreform zu erarbeiten. Bis zur Wahl des Europäischen Parlaments im Jahre 2009 soll ein neuer Vertrag von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert sein. Nur so kann die EU auch mit mehr als 27 Mitgliedsstaaten effizient handeln.

Hintergrund war das "Nein" in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005 zum Verfassungsentwurf. Europa verordnete sich daraufhin eine zweijährige Denkpause. Diese ist nun vorüber.

>> Verfassungsentwurf
 

Eine große Aufgabe

 
Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Kommissionspräsident José Manuel BarrosoFoto: REGIERUNG/online22.06.2007 Vergrößerung nächtliche PressekonferenzDie Zahl der wirklichen Probleme ist nicht mehr groß, aber sie haben es in sich. Auf Arbeitsebene konnten sie bisher nicht geklärt werden. Deshalb entscheiden nun die Staats- und Regierungschefs der EU. 
  
Zum Abschluss des Gipfels strebt die deutsche Präsidentschaft ein Mandat für eine so genannte Regierungskonferenz an. Diese soll den neuen Vertrag in allen Einzelheiten ausformulieren. Ein Mandat kann es aber nur geben, wenn die strittigen Punkte in Brüssel geklärt werden.
 
Auch im Fall eines gescheiterten Gipfels wäre Europa nicht handlungsunfähig. Europa würde dann weiter nach dem Vertrag von Nizza agieren. Allerdings ist dieser Vertrag für 27 oder gar mehr Länder nicht optimal gestaltet.
  
 

Von der Verfassung zum Vertrag

 
Die negativen Volksabstimmungen werden in einigen Mitgliedsländern als Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einem europäischen Superstaat interpretiert. Dieser Angst galt es zu begegnen. Unter den 27 Staaten besteht Einigigkeit, dass der Begriff "Verfassung" nicht mehr verwendet wird.

Ansatz ist nun, die europäischen Verträge durch einen Reformvertrag zu reformieren. Es wird also wahrscheinlich keine staatsähnlichen Symbole und keine Hymne im neuen Vertrag geben.
 
Allerdings wollte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft möglichst viel von der Substanz des ursprünglichen Verfassungsentwurfs retten. Sie führte mit allen Mitgliedsstaaten Konsultationen und nahm zahlreiche Änderungen auf. Der neue Vorschlag liegt nun als Mandatsentwurf den Staats- und Regierungschefs vor. Einige Punkte darin sind noch strittig. Dazu gehört etwa die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechts-Charta. Dagegen hat Großbritannien große Bedenken.
 
 

Wer erhält wie viele Stimmen bei Abstimmungen?

 
Einer der problematischsten Punkte ist der künftige Abstimmungsmodus bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat. Polen und Tschechien sind mit dem bereits im Verfassungsentwurf unterbreiteten Vorschlag nicht einverstanden.
 
Dieser sieht das Prinzip der doppelten Mehrheit vor: Beschlüsse erfordern danach eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsländer. Insgesamt müssen dabei 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen.
 
Nach dem bisher geltenden Nizza-Vertrag hat Polen mit rund 40 Millionen Einwohnern 27 Stimmen im Rat. Deutschland mit fast doppelt so vielen Einwohnern verfügt über 29 Stimmen. Mit dem System der doppelten Mehrheit verlöre Polen Stimmen im Rat.
 
Die polnische Regierung argumentiert nun, der neue EU-Vertrag müsse auf dem Prinzip des gleichberechtigten Einflusses der Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungen beruhen. Eine Möglichkeit dafür sei, das Stimmengewicht aus der Quadratwurzel der Bevölkerungszahl zu berechnen. Zwar beharrt Polen nicht auf dieser Berechnung. Eine lineare Zählweise - wie vorgesehen - bevorzuge aber die großen Staaten, so das polnische Argument.
 
Unklar ist auch noch, welche Bezeichnungen und Kompetenzen der neue Chefdiplomat der EU erhält. Vorgesehen im Verfassungsentwurf war dafür der Posten des EU-Außenministers.
 

Unstrittige Punkte

 In vielen Punkten sind sich die 27 Mitgliedsstaaten bereits im Vorfeld des Rates einig gewesen. Hier einige Beispiele:
 
Die EU-Staaten wollen an dem im Verfassungsentwurf vorgeschlagenen ständigen Ratspräsidenten festhalten. Er soll zweieinhalb Jahre amtieren. Dann gäbe es keine rotierenden Präsidentschaft mehr .
 
Die Kompetenz des EU-Parlaments soll gestärkt werden: Indem die Politikbereiche ausgeweitet werden, in denen Parlament und Ministerrat gemeinsam entscheiden.
 
Die nationalen Komepetenzen sollen gestärkt werden: Indem die Informationsrechte der nationalen Volksvertretungen erweitert werden.
 
Die Zahl der Kommissare soll kleiner werden: Auf mittlerer Sicht von derzeit 27 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten.
 
Bisher ist noch in vielen Politikbereichen Einstimmigkeit bei Entscheidungen im Ministerrat erforderlich. Dieser Abstimmungsmodus soll durch die qualifizierte Mehrheit abgelöst werden. Damit sinkt die Gefahr von Blockaden.

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