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Die Beteiligung Deutschlands am europäischen Gesetzgebungsprozess 

Eine EU-Fahne und eine deutsche Fahne wehen im Wind.Bild vergrößern Foto: REGIERUNGonline / Fassbender

An der Gesetzgebung der Europäischen Union wirken zahlreiche Akteure mit: die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union als Vertreterin der Regierungen der Mitgliedstaaten.

Die Entwürfe für die Rechtsakte der EU, Richtlinien und Verordnungen, werden von der Europäischen Kommission ausgearbeitet und in den EU-Gesetzgebungsprozess eingebracht. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschließen Parlament und Ministerrat die Rechtsakte.

Koordinierung innerhalb der Bundesregierung

Wenn die Europäische Kommission einen Rechtsetzungsvorschlag macht, wird die Bundesregierung noch vor der ersten Beratung des Vorschlags im Rat aktiv.

Da die meisten Rechtsakte, die die EU-Kommission vorschlägt, mehrere Politikfelder betreffen, sind oft mehrere Bundesministerien innerhalb der Bundesregierung zuständig. Das Ministerium, das fachlich am meisten berührt ist (das sogenannte federführende Ministerium), vertritt die Bundesregierung in Brüssel im jeweiligen Fachministerrat, der über den Rechtsakt beschließen wird.

Damit auch die Positionen der anderen Bundesministerien berücksichtigt werden können, hat das federführende Ministerium die Aufgabe, eine abgestimmte Position der gesamten Bundesregierung herbeizuführen, die dann die Verhandlungsposition Deutschlands in Brüssel wird.

Wichtigstes Koordinierungsinstrument innerhalb der Bundesregierung ist  die Runde der Europa-Abteilungsleiter der Bundesministerien. Abteilungsleiter sind unmittelbar einem Staatssekretär unterstellt und nehmen damit als politische Beamte eine herausgehobene Stellung in den Ministerien ein.

Den Vorsitz in der Runde der Europa-Abteilungsleiter führen das Auswärtige Amt und das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam. In dieser Runde werden die Standpunkte der Ministerien zu europapolitischen Fragen erörtert und ein gemeinsamer Standpunkt der Bundesregierung erarbeitet.

Strittige Fragen, die von den Abteilungsleitern nicht gelöst werden können, werden vom Staatssekretärsausschuss für Europafragen behandelt. Außerdem beschließt er die von den Abteilungsleitern gefundenen gemeinsamen Positionen. Den Vorsitz im Staatssekretärsausschuss führt der Staatsminister für Europa des Auswärtigen Amts.

Wie in allen Politikbereichen hat auch das Bundeskanzleramt eine koordinierende Funktion in der Europapolitik. Der Leiter der Europa-Abteilung im Bundeskanzleramt nimmt an den Sitzungen der Europa-Abteilungsleiter teil und ist der engste europapolitische Berater der Bundeskanzlerin. 

Die Rolle der Ständigen Vertretung

Eine wichtige Rolle  im Gesetzgebungsverfahren spielt die Ständige Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union, einer Art deutsche Botschaft bei der EU. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren die Bundesministerien, insbesondere das Auswärtige Amt, frühzeitig über die Vorhaben der EU-Kommission. Sie halten den Kontakt zwischen Berlin und Brüssel.

Die Ständige Vertretung nimmt außerdem aktiv am Entscheidungs- und Rechtsetzungsverfahren der Europäischen Union teil. Die Ständigen Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten tagen regelmäßig in den beiden Ausschüssen der Ständigen Vertreter (ASTV). Diese Ausschüsse haben die Aufgabe, die Arbeit des Rates vorzubereiten.

Da die Entscheidungen des Rates meist Ergebnisse von Verhandlungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten sind, nimmt die Ständige Vertretung hier eine wichtige vorbereitende Rolle ein. In den Arbeitsgruppen des Ausschusses, die aus Beamten der nationalen Verwaltungen bestehen, können so frühzeitig Interessenkonflikte identifiziert und Kompromisse vorbereitet werden.

Das europapolitische Frühwarnsystem der Bundesregierung

Die in der Europaabteilung des Auswärtigen Amtes angesiedelte EU-Koordinierungsgruppe steht  in ständigem Kontakt mit der Ständigen Vertretung in Brüssel. Sie analysiert laufend den Meinungsbildungsprozess in den europäischen Institutionen.

Dadurch soll rechtzeitig aus deutscher Sicht bestehendes Konfliktpotenzial zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder mit anderen Mitgliedssaaten aufgedeckt werden. Die Bundesregierung soll so frühzeitig und schnell in die Lage versetzt werden, entsprechende Verhandlungsstrategien zu entwickeln.

Die Umsetzung europäischer Rechtsakte in Deutschland

Von europäischer Seite beschlossene Richtlinien und Verordnungen müssen von Deutschland befolgt und umgesetzt werden. Verordnungen der Europäischen Union sind bindend und müssen unmittelbar von allen Mitgliedstaaten angewandt werden. Sie sind unmittelbar geltendes Recht.

Richtlinien hingegen sind zwar auch an die Mitgliedstaaten gerichtet, stellen aber nur eine Art Rahmengesetz dar, das von den Mitgliedstaaten in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren ausgestaltet wird. Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt nach dem regulären deutschen Gesetzgebungsverfahren.

Um die Richtlinien umzusetzen, bestehen für die Mitgliedstaaten bestimmte Fristen. Bei Nichteinhaltung der Fristen drohen Sanktionen, wie zum Beispiel die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Hier drohen hohe Geldstrafen für die säumigen Mitgliedstaaten. 

In Deutschland existieren für diesen Fall Regelungen, die etwaige Strafzahlungen zwischen Bund und Ländern aufteilen. Beide tragen die Kosten je nach Zuständigkeit in der Gesetzgebung und Verschuldung der Nicht-Umsetzung. Durch ein besonderes Überwachungsverfahren sorgt die Bundesregierung dafür, dass die europäischen Rechtsakte soweit wie möglich fristgerecht umgesetzt werden, damit es nicht zu Vertragsverletzungsverfahren kommt.